Besondere Leistungen
im Leistungsbild Gebäude

Besondere Leistungen im Leistungsbild Gebäude

LPH 1 Grundlagenermittlung

– Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
– Erläutern der Ergebnisse
– Bedarfsplanung
– Bedarfsermittlung
– Aufstellen eines Raumprogramms
– Standortanalyse
– Bestandsaufnahme
– Prüfen der Umwelterheblichkeit
– Machbarkeitsstudie
– Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
– Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

– Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
– Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen
Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung
– Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
– Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
– Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die
Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
– Perspektivische Darstellungen
– Farb- und Materialcollagen
– digitales Geländemodell
– Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
– Aufstellen von Raumbüchern
– Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung

LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)

– Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung),
– Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung,
– Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
– Aufstellen eines Terminplans
– Fortschreiben von Raumbüchern

LPH 4 Genehmigungsplanung

– Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
– Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
– Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall

LPH 5 Ausführungsplanung

– Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)
– Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx)
– Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
– Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe

– Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx)
– Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
– Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
x) Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grund-
leistungen dieser Leistungsphase.

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe

– Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
– Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
– Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
– Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
– Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel
– Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

– Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
– Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
– Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht